Bewerbersuche Direkt ist eine Marke der Lippe Personal GmbH. Alle Leistungen, die unter dem Namen Bewerbersuche Direkt angeboten werden, erbringt die Lippe Personal GmbH, Fritz-Vomfelde-Straße 34, 40547 Düsseldorf. Vertragspartner ist ausschließlich die Lippe Personal GmbH. Für diese Verträge gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
AGB als PDF herunterladen§ 1Geltungsbereich
- (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, welche die Lippe Personal GmbH (nachfolgend "Lippe Personal") mit ihren Kunden schließt. Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich, wer bei Vertragsschluss als Unternehmer (§ 14 BGB), als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber").
- (2)Unternehmer im Sinne dieser AGB sind insbesondere auch Angehörige der freien Berufe, etwa Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Tierärztinnen und Tierärzte sowie deren Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren. Ebenso sind Handwerksbetriebe und sonstige Gewerbetreibende Unternehmer im Sinne dieser AGB. Die vorstehend Genannten gelten unabhängig davon als Unternehmer, ob sie Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind. Der Kunde handelt bei Vertragsschluss als Unternehmer.
- (3)Lippe Personal schließt Verträge nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB).
- (4)Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, als Lippe Personal ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Lippe Personal in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- (5)Es gilt die bei Vertragsschluss jeweils gültige, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nach ihrer Fassung (Datum) benannte Version dieser AGB. Diese Fassung wird dem Kunden im Kundencenter bereitgestellt. Spätere Änderungen dieser AGB werden nicht Bestandteil bereits geschlossener Verträge, soweit § 18 Absatz 9 nichts anderes bestimmt.
§ 2Begriffsbestimmungen
- (1)"Einzelauftrag" ist die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung über Inhalt und Umfang der Leistungen, insbesondere das Angebot von Lippe Personal in der jeweils angenommenen Fassung nebst Auftragsbestätigung.
- (2)"Kampagne" ist die Gesamtheit der von Lippe Personal für eine oder mehrere Stellen des Kunden geschalteten Werbe- und Recruiting-Maßnahmen.
- (3)"Recruiting-System" ist die von Lippe Personal eingesetzte technische Infrastruktur zur Ausspielung von Anzeigen, zur Erfassung und Vorqualifizierung von Bewerbungen sowie zur Übermittlung von Bewerberdaten an den Kunden.
- (4)"Qualifizierte Bewerbung" ist eine über das Recruiting-System eingehende Bewerbung, welche die für die jeweilige Stelle im Einzelauftrag vereinbarten Qualifikationsanforderungen erfüllt. Maßgeblich sind allein die Angaben, welche die Bewerberin oder der Bewerber zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung im Recruiting-System macht. Nicht maßgeblich ist insbesondere, ob die Person zu einem Vorstellungsgespräch erscheint, auf eine Kontaktaufnahme reagiert, wie ein Gespräch ausgeht oder ob es zu einer Einstellung kommt.
- (5)"Besetzung" liegt vor, sobald zwischen dem Kunden und einer vermittelten Person ein unterzeichneter Arbeitsvertrag oder eine verbindliche schriftliche Zusage vorliegt.
- (6)"Werbebudget" sind die an Drittanbieter (etwa Meta oder Google) zu zahlenden Kosten für die Ausspielung von Anzeigen. Es ist nicht Bestandteil der Vergütung von Lippe Personal. Näheres regelt § 8.
- (7)"Aktiver Betreuungszeitraum" ist der Zeitraum, für den Lippe Personal die laufende Betreuung schuldet. Sein Beginn richtet sich nach § 9.
- (8)"Kontingent" ist ein vereinbartes Leistungsguthaben, das der Kunde für eine bestimmte Leistung von Lippe Personal abrufen kann. Ein Leistungsguthaben ist nicht auf die Auszahlung eines Geldbetrags gerichtet.
§ 3Leistungen von Lippe Personal und Mitwirkung des Kunden
- (1)Lippe Personal erbringt Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Recruiting, Social-Media-Marketing und Arbeitgeberpositionierung. Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
- (2)Die Leistungen unterfallen dem Dienstvertragsrecht. Soweit nicht ausdrücklich in Textform abweichend vereinbart, schuldet Lippe Personal keinen bestimmten Erfolg, insbesondere weder eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen noch die Besetzung einer Stelle. Eine abweichende Garantie richtet sich ausschließlich nach § 5.
- (3)Der Kunde erbringt seine Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht. Insbesondere kontaktiert er eingehende Bewerbungen innerhalb von drei Werktagen und bearbeitet die übermittelte Bewerberliste fortlaufend. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert dadurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch von Lippe Personal nach Maßgabe von § 10 Absatz 1 unberührt.
- (4)Der Kunde füllt das Onboarding-Formular innerhalb von drei Werktagen nach Angebotsannahme aus, nimmt an den vereinbarten Onboarding-Terminen teil und stellt vorhandenes Bildmaterial bereit. Stellt der Kunde kein Bildmaterial bereit, ist Lippe Personal berechtigt, KI-gestützt Bildmaterial zu erstellen. Näheres zum zeitlichen Ablauf regelt § 9.
- (5)Ein vom Kunden gewünschter oder aus Gründen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Lippe Personal notwendiger Stopp, eine Pausierung oder eine Unterbrechung einer Kampagne ist keine Kündigung. Vertragslaufzeit, Fristen und Vergütungsanspruch bleiben unberührt, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
- (6)Der Kunde stoppt, deaktiviert, löscht oder startet während der Vertragslaufzeit keine von Lippe Personal betreuten Werbeanzeigen, Werbekonten oder Kampagnen selbst ohne vorherige Abstimmung. Verhindert der Kunde durch einen solchen Eingriff die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt und eine etwaige Garantie entfällt.
- (7)Dem Kunden ist bekannt, dass Drittanbieter wie Meta oder Google Werbekampagnen jederzeit und ohne Angabe von Gründen stoppen oder einschränken können. Hierfür ist Lippe Personal nicht verantwortlich; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
- (8)Lippe Personal steht ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu und ist berechtigt, Leistungen durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder sonstige Dritte erbringen zu lassen.
- (9)Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm freigegebenen oder bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich.
§ 4Vertragsschluss
- (1)Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme kann in Textform, elektronisch über das von Lippe Personal genutzte Kundencenter, fernmündlich oder durch eine sonstige eindeutige Handlung erfolgen. Etwaige Bindungsfristen sind zu beachten.
- (2)Nimmt der Kunde ein Angebot elektronisch über das Kundencenter an, durchläuft er einen mehrstufigen Bestätigungsvorgang, der mehrere aktive Handlungen erfordert und systemseitig protokolliert wird. Die Annahme wird mit Abschluss des verbindlichen Bestätigungsvorgangs wirksam. Im Kundencenter sind das Angebot mit allen Positionen und Konditionen sowie diese AGB vor der Bestätigung einsehbar.
- (3)Schließen die Parteien den Vertrag fernmündlich oder per Videokonferenz, darf Lippe Personal das Gespräch nach vorherigem Hinweis zu Dokumentations- und Qualitätssicherungszwecken aufzeichnen. Der Kunde kann der Aufzeichnung zu Beginn des Gesprächs widersprechen.
- (4)Lippe Personal bestätigt den Vertragsschluss regelmäßig durch eine Auftragsbestätigung. Diese ist für den Vertragsschluss nicht konstitutiv.
- (5)§ 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
§ 5Garantie zur Stellenbesetzung und Bewerberanzahl
- (1)Eine Garantie besteht nur, soweit sie im Einzelauftrag ausdrücklich vereinbart ist, und ausschließlich für die dort benannte Stelle. Mündliche Aussagen, Prognosen, Erfahrungswerte oder werbliche Angaben stellen keine Garantie dar.
- (2)Ist eine Garantie vereinbart und wird das vereinbarte Ergebnis innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erreicht, arbeitet Lippe Personal für die betroffene Stelle ohne weitere Vergütung weiter, jedoch gegen Erstattung des Werbebudgets, bis die Garantie erfüllt ist, längstens jedoch für drei Monate, soweit im Einzelauftrag kein anderer Zeitraum bestimmt ist. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung (Geld-zurück-Garantie) besteht nicht.
- (3)Voraussetzung für die Garantie ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 3 Absatz 3 und Absatz 4 erfüllt. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht, verspätet oder unvollständig nach oder macht er zum Stellenprofil unzutreffende Angaben, entfällt die Garantie.
- (4)Der Kunde macht einen Garantieanspruch spätestens 14 Tage nach Ende der Erstlaufzeit in Textform geltend. Ein etwaiger Nachleistungszeitraum beginnt erst mit dieser Geltendmachung. Ohne fristgerechte Geltendmachung entfällt der Garantieanspruch.
- (5)Stellt der Kunde die für den Start erforderlichen Mitwirkungsleistungen (Onboarding) nicht innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsschluss vollständig bereit, entfällt der Anspruch auf die Leistungserbringung für die betroffene Stelle. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt; § 10 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
- (6)Lippe Personal ist berechtigt, die Einhaltung der vereinbarten Prozesse zu prüfen, insbesondere bei einem Garantieanspruch, einschließlich der Einsicht in die dokumentierten Bewerbungsverläufe und, soweit erforderlich und angemessen, der Rücksprache mit Bewerbern bis zu drei Monate nach Vertragsende.
- (7)Eine Bewerbung wird als neue qualifizierte Bewerbung gezählt, wenn eine frühere Bewerbung derselben Person mindestens 30 Tage zurückliegt.
§ 6Abnahmebedürftige Leistungen
- (1)Soweit eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten ergänzend die Absätze 2 bis 4.
- (2)Lippe Personal kann nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung deren Abnahme und nach Durchführung aller Leistungen die Gesamtabnahme verlangen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sich nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Aufforderung in Textform erklärt oder wenn er die Leistung nutzt.
- (3)Ist streitig, ob ein erheblicher oder unerheblicher Mangel vorliegt, ist vor einem Rechtsstreit ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Bei einem erheblichen Mangel trägt Lippe Personal die Kosten, anderenfalls der Kunde.
- (4)Erhebliche Mängel darf Lippe Personal zweimal innerhalb angemessener Frist nachbessern. Unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen; weitergehende Ansprüche wegen unerheblicher Mängel bestehen nicht, § 16 bleibt unberührt.
§ 7Vergütung und Zahlung
- (1)Die mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- (2)Regelfall der Zahlung ist die Einmalzahlung. Der Kunde entrichtet die Einrichtungsgebühr und die Summe der monatlichen Vergütung für die vereinbarte Laufzeit in einer Zahlung.
- (3)Alternativ kann eine monatliche Zahlung vereinbart werden. Dann ist zunächst die Einrichtungsgebühr und sodann die monatliche Vergütung jeweils im Voraus für den aktiven Betreuungszeitraum zu entrichten. Weitergehende Ratenzahlungsmodelle sind nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Strategieberater und gegen Preisaufschlag möglich.
- (4)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang auszugleichen, soweit im Einzelauftrag nichts anderes bestimmt ist. Rechnungen werden als PDF per E-Mail gestellt.
- (5)Ist der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart, erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat. Kann eine Lastschrift nicht eingezogen werden oder erfolgt eine Rückbuchung, überweist der Kunde den Betrag innerhalb von drei Werktagen und trägt die Rückbuchungskosten.
- (6)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen solcher Gegenforderungen und nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 8Werbebudget
- (1)Das Werbebudget ist nicht in der Vergütung enthalten und vom Kunden gesondert zu tragen. Die Abwicklung erfolgt nach Maßgabe des Einzelauftrags nach einem der beiden folgenden Modelle.
- (2)Modell 1 (Zahlungsmittel des Kunden): Das Werbebudget wird unmittelbar über ein Zahlungsmittel des Kunden an den Drittanbieter entrichtet. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen Kunde und Drittanbieter.
- (3)Modell 2 (Werbekonto von Lippe Personal): Das Werbebudget wird über das Werbekonto von Lippe Personal ausgespielt. Lippe Personal stellt es dem Kunden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach der Höhe des tatsächlich eingesetzten Werbebudgets.
- (4)Im Modell 2 ist die Rechnung über das Werbebudget innerhalb von sieben Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Absatz 2 Nummer 1 BGB). Ab Eintritt des Verzugs ist Lippe Personal berechtigt, die Kampagne sofort zu stoppen, bis das Werbebudget vollständig bezahlt ist. Ein solcher Stopp ist keine Kündigung. Vertragslaufzeit, Fristen und der Vergütungsanspruch bleiben unberührt.
- (5)Etwaige Lizenzgebühren für Drittsoftware oder Drittinhalte trägt der Kunde zusätzlich.
§ 9Laufzeit, Betreuungszeitraum, Verlängerung, Kündigung
- (1)Der Vertrag über die laufende Betreuung wird für die im Einzelauftrag vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, beträgt sie drei Monate.
- (2)Nach Angebotsannahme beginnt eine Onboarding-Phase von 14 Tagen. Der Kunde erbringt in dieser Phase die für den Kampagnenstart erforderlichen Mitwirkungshandlungen nach § 3.
- (3)Der aktive Betreuungszeitraum und damit die Vertragslaufzeit beginnen mit Ablauf der 14-tägigen Onboarding-Phase, unabhängig davon, wann die Kampagne tatsächlich startet. Verzögert sich der Start, etwa durch spätere Bereitstellung von Bildmaterial, Nichtteilnahme an Onboarding-Terminen oder ein späteres Fotoshooting, bleibt der Beginn hiervon unberührt. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
- (4)Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Zeitraum in Höhe der vereinbarten Mindestlaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen, soweit im Einzelauftrag keine andere Frist bestimmt ist, zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Vergütung für die Verlängerung richtet sich nach den monatlich wiederkehrenden Positionen des Einzelauftrags. Eine einmalige Einrichtungsgebühr wird nicht erneut erhoben.
- (5)Ein ordentliches Kündigungsrecht während der jeweiligen Laufzeit ist ausgeschlossen, ebenso im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Beginn des aktiven Betreuungszeitraums.
- (6)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.
- (7)Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Maßgeblich ist der Zugang bei Lippe Personal.
- (8)Bucht der Kunde während der Laufzeit weitere Leistungen hinzu, entsteht kein zweiter Vertrag. Der bestehende Vertrag ändert sich mit einheitlicher Laufzeit; die Gesamtlaufzeit verlängert sich um die neu vereinbarte Laufzeit ab dem bisherigen Laufzeitende.
§ 10Verzug und außerordentliche Kündigung durch Lippe Personal
- (1)Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor die notwendigen Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht sind und, soweit Vorkasse vereinbart ist, der Rechnungsbetrag eingegangen ist. Bleibt der Vergütungsanspruch nach diesen AGB trotz nicht erbrachter Leistung bestehen, muss sich Lippe Personal anrechnen lassen, was sie infolge der unterbliebenen Leistung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 615 Satz 2 BGB).
- (2)Gerät der Kunde in Verzug, ist die Entgeltforderung mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Absatz 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- (3)Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann Lippe Personal weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückstellen.
- (4)Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug, kann Lippe Personal den Vertrag außerordentlich kündigen und die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin geschuldete Vergütung als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 11Leistungsguthaben, Verrechnung und Wegfall des Bedarfs
- (1)Der Wegfall eines akuten Recruitingbedarfs während der Laufzeit oder einer Verlängerung lässt die Vergütungspflicht unberührt.
- (2)Werden Leistungen aus organisatorischen, kampagnenbezogenen oder kundenseitigen Gründen nicht innerhalb der vereinbarten Laufzeit erbracht, können sie nach Abstimmung nachgeholt oder mit anderen Leistungen von Lippe Personal verrechnet werden.
- (3)Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlung oder Gutschrift eines Geldbetrags besteht nur, soweit Lippe Personal dies ausdrücklich in Textform bestätigt hat oder ein buchhalterischer Abrechnungsfehler, eine Doppelzahlung oder eine Überzahlung vorliegt.
- (4)Ein Kontingent oder ein Leistungsguthaben ist innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einräumung abzurufen oder in eine andere Leistung von Lippe Personal umzuwandeln, soweit im Einzelauftrag kein anderer Zeitraum bestimmt ist. Als andere Leistung kommen insbesondere ein Foto-Shooting, ein Video-Shooting, eine Karriereseite, eine Landingpage oder Arbeitgeber-Content in Betracht. Nach Ablauf der Frist verfällt das Kontingent.
§ 12Umgehungsverbot
- (1)Der Kunde meldet Lippe Personal jede Einstellung einer über das Recruiting-System vermittelten Person innerhalb von drei Werktagen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des unterzeichneten Arbeitsvertrags oder der verbindlichen Zusage, nicht der vereinbarte Arbeitsbeginn.
- (2)Der Kunde informiert Lippe Personal unverzüglich, wenn eine zuvor vermittelte Person ihn auf anderem Weg kontaktiert und ein Einstellungsinteresse besteht.
- (3)Meldet der Kunde eine Einstellung entgegen Absatz 1 nicht fristgerecht, gilt Folgendes: Die nicht gemeldete Einstellung wird auf eine vereinbarte Garantie angerechnet; ein Garantieanspruch, der auf einer zu geringen Zahl von Einstellungen oder Bewerbungen beruht, ist insoweit ausgeschlossen. Nutzt der Kunde durch die unterbliebene Meldung eine vermittelte Person, ohne die hierfür vereinbarte Vergütung zu entrichten, insbesondere durch vorzeitige Beendigung oder durch die spätere unmittelbare Einstellung einer zuvor vorgestellten Person, schuldet er die für den betreffenden Zeitraum vereinbarte Vergütung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 13Nutzungsrechte, Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse
- (1)Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Lippe Personal erstellten und bereitgestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen, insbesondere Auswertungen, Videos, Fotos, Werbeanzeigen, Landingpages, Karriereseiten, Funnels, Materialien, Konzepte und Datensammlungen. Das Nutzungsrecht dient ausschließlich der Durchführung des individuell geschlossenen Vertrags.
- (2)Das Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung. Bei Ratenzahlung geht es erst mit Zahlung der letzten Rate über. Mit Ende der Vertragslaufzeit endet das Nutzungsrecht; der Kunde stellt die Nutzung ein. Die im Rahmen eines Media Days entstandenen Materialien (Absatz 7) bleiben hiervon unberührt.
- (3)Der Kunde ist nicht berechtigt, die von Lippe Personal erstellten Kampagnen, Funnels, Karriereseiten, Landingpages, Werbeanzeigen und Werbetexte selbst fortzuführen, zu starten, zu vervielfältigen, nachzubilden oder über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus zu nutzen. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, die Kampagnenstrukturen, Kampagnenstrategien, Funnels und Methoden von Lippe Personal für eigene Kampagnen oder für Kampagnen Dritter, insbesondere anderer Agenturen, zu verwenden oder nachbilden zu lassen.
- (4)Die Funnels, Karriereseiten, Landingpages, Kampagnenstrukturen, Kampagnenstrategien und Methoden von Lippe Personal sind Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes. Ihre unbefugte Nutzung, Vervielfältigung, Nachbildung oder Offenlegung ist unzulässig.
- (5)Verstößt der Kunde gegen Absatz 3 oder Absatz 4, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, deren Höhe Lippe Personal unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Verstoßes nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen bleibt unberührt.
- (6)Alle Rechte an der genutzten Software sowie an Kennzeichen, Marken, Urheber- und sonstigen Schutzrechten von Lippe Personal verbleiben bei Lippe Personal. Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht an Kampagnenstrukturen, Kampagnenstrategien und internen Methoden. Die Weitergabe von Programminhalten und Zugängen zu Mitgliederplattformen an Dritte ist ausgeschlossen.
- (7)Im Rahmen eines Media Days entstandene Bild- und Videomaterialien werden dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Urheberrecht verbleibt bei Lippe Personal oder dem beauftragten Dienstleister.
§ 14Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Freistellung
- (1)Der Kunde räumt Lippe Personal das Recht ein, die von ihm bereitgestellten Bilder, Logos, Videos und sonstigen Inhalte im Rahmen der Leistungserbringung sowie zu Referenz- und Marketingzwecken (§ 17) zu nutzen. Der Kunde versichert, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein, und erteilt Lippe Personal insoweit die Freigabe zur Nutzung.
- (2)Der Kunde gewährleistet, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Genehmigungen vorliegen und rechtlich zulässig sind. Lippe Personal ist nicht verpflichtet, übermittelte Inhalte auf Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Kunde stellt Lippe Personal von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten beruht.
§ 15Datenschutz und Vertraulichkeit
- (1)Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
- (2)Soweit Lippe Personal personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dessen Abschluss ist Voraussetzung für die Verarbeitung von Bewerberdaten.
- (3)Bewerber, die der Kunde endgültig absagt oder als nicht geeignet einstuft, darf Lippe Personal in einen internen Bewerberpool aufnehmen und anderen Kunden vorstellen, soweit die betroffene Person eingewilligt hat. Lippe Personal enthält dem Kunden keine geeigneten Bewerbungen vor und kontaktiert keine Person, solange sie sich aktiv im Bewerbungsprozess mit dem Kunden befindet.
- (4)Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich und nutzen sie nur für die Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht ein Jahr nach Vertragsende fort.
- (5)Der Kunde bewahrt seine Zugangsdaten sorgfältig auf und gibt sie nicht an externe Dritte weiter. Bei zu vertretender unbefugter Nutzung stellt er Lippe Personal von dem daraus entstandenen Schaden frei.
- (6)Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon und sonstigen Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ein. Ein Widerspruch ist in Textform unter Benennung der Kommunikationswege zu richten.
§ 16Haftung
- (1)Lippe Personal haftet auf Schadensersatz nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lippe Personal nur
- a)für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b)für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, höchstens auf die für die Erstlaufzeit vereinbarte Nettovergütung.
- a)
- (2)In den Grenzen des Absatzes 1 haftet Lippe Personal nicht für Daten- und Programmverluste über den typischen Wiederherstellungsaufwand bei regelmäßiger Sicherung hinaus.
- (3)Lippe Personal haftet nicht für die tatsächliche Dauer eines vermittelten Arbeitsverhältnisses oder die Eignung eines Bewerbers nach der Einstellung sowie nicht für Schäden aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden.
- (4)Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
§ 17Verhalten, Referenzen und Marketing
- (1)Der Kunde und Lippe Personal begegnen einander mit der im Geschäftsverkehr üblichen Rücksichtnahme und unterlassen rechtswidrige Äußerungen über die jeweils andere Partei.
- (2)Bei Programmen und Veranstaltungen von Lippe Personal gewährleistet der Kunde einen störungsfreien Ablauf. In Gruppen-Calls übt Lippe Personal das virtuelle Hausrecht aus und kann den Kunden bei wiederholten Verstößen ausschließen; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
- (3)Der Kunde gestattet Lippe Personal die Nennung als Referenz sowie die hierfür erforderliche Nutzung seiner Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte in angemessener Weise, auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerruf ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.
- (4)Lippe Personal ist berechtigt, im Rahmen der Zusammenarbeit Bild- und Videoaufnahmen des Kunden und seiner Einrichtung zu erstellen und diese sowie die entstandenen Arbeitsergebnisse zu eigenen Marketing- und Referenzzwecken zu nutzen und zu veröffentlichen, auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
- (5)Lippe Personal ist berechtigt, den Kunden um eine Bewertung zu bitten und eine abgegebene Bewertung zu Marketing- und Referenzzwecken zu nutzen und zu veröffentlichen.
- (6)Umfassen die Nutzungen nach den Absätzen 3 bis 5 personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden, holt der Kunde deren Einwilligung ein und stellt Lippe Personal insoweit von Ansprüchen frei.
§ 18Schlussbestimmungen
- (1)Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- (2)Abweichungen von den vereinbarten Vertragsbedingungen, insbesondere Gutschriften, Stornierungen, Zahlungsbefreiungen oder Sonderabreden, bedürfen der Bestätigung durch die Geschäftsführung oder die Buchhaltung von Lippe Personal in Textform.
- (3)Lippe Personal setzt teilweise KI-gestützte Systeme ein. Soweit ein solches System unmittelbar mit natürlichen Personen interagiert, wird hierauf hingewiesen, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist.
- (4)Ein Widerrufsrecht besteht für Kunden nicht, weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches eingeräumt.
- (5)Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- (6)Erfüllungsort ist Düsseldorf.
- (7)Die Parteien gehen davon aus, dass Streitigkeiten aus diesem Vertrag am Sitz von Lippe Personal in Düsseldorf ausgetragen werden. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Lippe Personal ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- (8)Lippe Personal ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht erheblich gestört, unterbleibt die Änderung. Lippe Personal teilt die Änderungen in Textform mit und weist auf die nachfolgende Frist hin. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Ablauf der laufenden Laufzeit kündigen.
- (9)Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fassung vom 19.05.2026. Diese AGB gibt es auch als PDF.
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